Zeiterfassungspflicht: Was seit dem BAG-Urteil wirklich gilt

Kurzantwort: Ja, die Zeiterfassung ist Pflicht. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 (1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit systematisch erfassen müssen. Die Pflicht gilt bereits heute, unabhängig davon, wann die ArbZG-Novelle final beschlossen wird. Vidada unterstützt dich dabei: es dokumentiert automatisch und revisionsorientiert, statt dass du es in Excel nachhalten musst.

Redaktion: New Media Service GmbH · Stand Juli 2026 · Betrieb aus eigener Zeiterfassungs-Praxis

Was das BAG 2022 entschieden hat

Am 13. September 2022 stellte das Bundesarbeitsgericht (Beschluss 1 ABR 22/21) klar: Arbeitgeber sind nach § 3 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfasst werden. Das Gericht bezog sich dabei auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 (C-55/18, „Stechuhr-Urteil“). Wichtig: Diese Pflicht besteht seither, sie ist nicht an ein künftiges Gesetz geknüpft.

Grundpflicht und veränderliche Detailregelungen

Gesetzliche Details zur Form der Aufzeichnung oder zu möglichen Erleichterungen können sich ändern. Den jeweils aktuellen Stand veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Davon getrennt bleibt die vom BAG festgestellte Grundpflicht bestehen: Arbeitgeber müssen ein System zur Erfassung der geleisteten Arbeitszeit einführen.

So unterstützt Vidada die praktische Umsetzung

Vidada erfasst jede Stempelung automatisch und dokumentiert Korrekturen lückenlos. Beim Einstempeln greifen Live-Warnungen zu Pausen und Höchstarbeitszeiten; vergessene Stempelungen kappt der Auto-Stopp nachvollziehbar aufs Rest-Soll und markiert den Eintrag zur Prüfung, statt still zu buchen oder zu löschen. So entsteht die nachweisbare Dokumentation, die eine Tabelle nicht leisten kann.

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Erfassen, prüfen, dokumentieren: Screenshot aus der laufenden App.

Häufige Fragen

Ist Zeiterfassung in Deutschland Pflicht?

Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 (1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der geleisteten Arbeitszeit einzuführen. Die Pflicht gilt bereits, sie hängt nicht am Abschluss der ArbZG-Novelle.

Reicht Excel für die Zeiterfassung aus?

Ein starres Verbot gibt es nicht, aber Excel ist kaum manipulationssicher und schwer nachweisbar zu führen. Ein System, das automatisch und revisionsorientiert dokumentiert, kann die Umsetzung deutlich belastbarer unterstützen als eine Tabelle, die jede und jeder nachträglich ändern kann.

Bis wann muss ich die Zeiterfassung eingeführt haben?

Die grundsätzliche Pflicht besteht seit dem BAG-Beschluss 2022. Gesetzliche Detailregelungen können sich ändern. Den aktuellen Stand prüfst du beim BMAS; die bereits festgestellte Grundpflicht solltest du davon getrennt betrachten.

Gilt die Pflicht auch für kleine Betriebe?

Die Erfassungspflicht aus dem BAG-Beschluss ist nicht allein von der Betriebsgröße abhängig. Ob aktuelle Detailregelungen Erleichterungen vorsehen, prüfst du beim BMAS oder mit fachlicher Beratung.

Quellen (Stand Juli 2026): bundesarbeitsgericht.de (Beschluss 1 ABR 22/21 vom 13.09.2022) · curia.europa.eu (EuGH C-55/18, 14.05.2019) · gesetze-im-internet.de/arbzg (Arbeitszeitgesetz) · bmas.de (Arbeitszeiterfassung, aktueller Stand der gesetzlichen Regelungen). Angaben zu Drittanbietern nach bestem Wissen aus öffentlichen Quellen; Irrtum vorbehalten, Hinweise gern an zeiten@nms.de.

Dieser Text ordnet die Rechtslage allgemein ein und beschreibt, wie Vidada bei ArbZG- und GoBD-Anforderungen unterstützt. Er ist an diesen Regelwerken orientiert und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für die verbindliche Bewertung deines Einzelfalls sprich mit Fachanwalt oder Steuerberater. Fragen gern an zeiten@nms.de.